Auf welcher Rechtsgrundlage werden Mailings versendet?
Unsere Mailings dienen zur folgenden Verwendung:
- Bekanntmachung von fachspezifischen Informationen für Fachkreise (über den Wissenschaftskalender, StudienMonitor)
- Durchführung von Studien und Erhebungen (wie zum Beispiel der Stimmungsbarometer, die Studie Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit (ÄiZG)
- Erhebung der Medizinischen Reputation (MedRep)
Als gemeinnützige Stiftung ist es zulässig, dass wir Spendenwerbung per E-Mail verschicken. Alle unsere Mailings enthalten entsprechend einen Spendenaufruf. Dies stellt keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. In Bezug auf die gemeinnützigen Belange der Stiftung haben wir eine Sonderstellung, da die Spendenwerbung für gemeinnützige Organisationen nicht unter das Verbot des § 7 UWG fällt.
Wie lange müssen Inhalte vor dem Versand besprochen werden?
Zwei Wochen vor gewünschtem Versanddatum muss die Reservierung bestätigt sein sowie Text, Grafik und Link zur Verfügung gestellt werden. In enger Absprache mit der Redaktion wird die inhaltliche und grafische Gestaltung durchgeführt.
Wie ist die Öffnungsrate der Mailings?
Die Öffnungsrate liegt bei ca. 20 Prozent und Klickrate bei ca. 5 Prozent, abhängig vom Inhalt der auszusendenden Nachricht können diese höher oder niedriger ausfallen.
Wann erhalte ich die Auswertung zu meinem Mailing?
Zwei Wochen nach dem Versanddatum erhalten Sie einen Report mit den Öffnungs- und Klickraten Ihres Mailings.